Ich werde immer wieder gefragt: Was hat ein paar Schuhe damals gekostet und wie teuer war das für die normale Bevölkerung? Eine sehr gute Frage die sich leider nicht so einfach beantworten lässt. Ich werde einmal versuchen einen groben Überblick darüber zu geben.

Pfennig, Heller und Schilling

Bevor man sich mit den Preisen für Schuhe und Waren im allgemeinen befasst, muss man die damals verwendete Währungen und Umrechnungsfaktoren kennen. Ein ausführlicher Artikel zu den Währungen und Münzarten im 13. Jahrhundert wird später folgen, hier also nur ein grober Abriss.

Pfennig

Der Pfennig war seit der Zeit Karls des Großen bis zum 13ten Jahrhundert die einzige Münze die im heutigen Deutschland in verschiedenen Ausführungen geprägt wurde. Karl der Große legte damals auch fest, dass aus einem Pfund Silber 240 Pfennige zu schlagen seien. Im laufe der Zeit wurden aus einem Pfund aber immer mehr Pfennige mit geringerem Silbergehalt geschlagen. Man behielt aber die Rechnungseinheit von 240 Pfennige = 1 Pfund (man spricht dann von pfundigen Pfennigen) bei (Schrötter et al, S. 507).

Heller

Der Heller taucht Urkundlich zuerst 1200 und 1208 auf und waren die Pfennige der Reichsmünze in Schwäbisch Hall. Die ältesten haben ein Rauhgewicht von 0,55g und 0,371g Silber Feingehalt. Bis etwa 1250 haben sie auf einer Seite eine Hand und auf der anderen ein Spaltkreuz mit der Umschrift HALLE - F.R.I.S.A. (Fridericus rex imperator semper augustus). Ab etwa 1250 entfällt diese Umschrift. Mit der Zeit verdrängt sie die anderen Münzen im Reich (bspw. um 1270 den Nürnberger Pfennig). Grund war hierfür ihr geringer Wert der sich besonders gut für den Kleinverkehr eignet. Sie gehören zu den “levis moneta” (Schrötter et al, S. 259).

Schilling

Der Schilling findet sich oft als Münzangabe, entpsricht aber im Gegensatz zum Pfennig und Heller keiner real existierenden Münze, sondern ist eine reine Recheneinheit. Er entspricht dabei 12 Pfennigen. Erst im späten 13ten/beginnenden 14ten Jahrhundert wurden dann tatsächlich Schillings-Münzen geprägt. Der Wert des Schilling blieb aber bei 12 Pfennige.

Mark

Die Mark löste im 11.ten Jaharhundert das Pfund als Gewichtsangabe für Edelmetalle im heutigen Deutschland ab. Ihr Wert entsprach dabei einem 2/3 Pfund zu 160 Pfennige. Die bekannteste Mark war die kölnische Mark. (Schrötter et al, S. 371). Waren die Gewichtsangabe der Mark und die Zähleinheit zu Beginn noch gleichwertig, verlor die Mark, durch die verschlechterung der Münzqualitöät (Silbergehalts), ihre Bedetung als Gewichtseinheit. Sie verbliebt aber weiterhin eine rechnungseinheit zu 160 Pfennige.

Währungsumrechnung

Zu beginn hatte ein Heller denselben Wert wie ein Pfennig. Da aber der Silbergehalt des Heller ständig sank war diese Umrechnung schon bald nicht mehr gültig. Hier gab es regional sehr große Unterschiede.1365König Wenzel in seinem Münzedikt für das ganze Reich verabschiedet, dass der Wert eines Hellers auf einen halben Pfennig reduziert werden soll.

Aus Zeitgenössischen Quellen und einschlägiger Literatur findet man einige Währungsumrechnung für verschiedene Perioden

Aus einem Schiedsspruch zwischen dem Erzbischof und der Stadt Köln 1252 geht hervor, das 13 Schlling und 4 Denare = 1 Mark, da diese Zahl nach alter Gewohnheit abgeliefert und aufgehoben werden sollte. (Joseph und Fellner, S. 19)

1282 vereinbarten König Rudolf und Erzbischof Siegfried in Boppard das 1 Mark zu 13 Schilling und 4 Denare (also insgesamt 160 Pfennige/Denare) geprägt werden soll (Joseph und Fellner 1969, S. 19)

1 Aachener Pfennig im 13. Jhd. = 3 Haller 1238 1 Speierer Pfennig = 2 Haller In Süddeutschland ein alter Pfennig bis 1350 = 1 1/2 Haller 1265 3 Konstanzer Pfennig = 4 Haller (Schrötter et al, S. 259)

Köln 1300 1 Mark = 16 Schilling = 192 Pfennig 1 Schilling = 12 Pfennig (Pies 2003, S. 8)

Bamberg 1328 1 Gulden = 20 Schilling = 240 Heller (Pies 2003, S. 9)

Köln 1390 1 Gulden = 21 Weißpfennige = 40 Schilling = 252 Heller = 504 Pfennige/Denare (Pies 2003, S. 12)

Frankfurt am Main 1450 1 Gulden = 24 Schilling = 216 Heller 1 Englischer = 6 Heller (Pies 2003, S. 8)

Die kölnische Mark wiegt nach der amtlichen Angabe auf Grund von Nachwiegungen im Jahre 1829: 233,8123 Gramm, nach den preussischen Bestimmungen und als Grundlage für den deutschen Münzvertrag von 1837: 233,8555 Gramm. (Joseph und Fellner 1969, S. 19)

Im karolingischen Zeitalter war die Absicht der Gesetzgeber dass das Silber vollkommen rein sein sollte. Man weiß aber dass es nicht möglich war im Mittelalter reines Silber herzustellen. Stattdessen verwendete man königliches Silber. Dieses enthielt auf 12 Pfennige 11,5 und auf 16 Loth 15 1/3 feines Silber.

Im Bopparder Münzvertrag von 1282 zwischen König Rudolf und dem kölner Erzbischof Siegfried sollten unter 160 Denare aus einer Mark 156 fein und nur 4 Zusatz sein. (Joseph und Fellner 1969, S. 20)

Preise für Schuhe und andere Waren

Zunächst einmal braucht man die Nackten Preise für Schuhe/Stiefel und andere Waren im 13. Jahrhundert und darüber hinaus um eine relation des Preises zu anderen Waren des täglichen bedarfes zu bekommen. In Pies werden Preise und Löhne für unterschiedliche Waren/Arbeiten zu unterschiedlichen zeiten aufgelistet. In folgender Tabelle finden sich alle aufgelisteten Schuhpreise

Beschreibung Preis Ort Zeit
Ein paar Schuhe 84 Pfennig Köln um 1300
Ein paar Schuhe 3 Schilling Hamburg und Lübeck um 1300
Ein paar Stiefel 11 Schilling Hamburg und Lübeck um 1300
Ein paar derbe Schuhe 1 Schilling 3 Heller Pfalz 1353
Ein paar Schuhe 8 Schilling Köln 1390
Ein paar Schuhe 3 Schilling 1 Schleswig-Holstein um 1376 bis 1450
Ein paar Stiefel 11 Schilling 1 Schleswig-Holstein um 1376 bis 1450
Ein paar Stiefel 72 Pfennig Xanten 1418
Ein paar Schuhe 90 Heller Frankfurt am Main 1450
Ein paar Stiefel 60 Pfennig Xanten 1490
Ein paar Schuhe 2 Schilling 6 Pfennig Mecklenburg 1492

Nimmt man einen Schilling zu 12 Pfennige an, liegt der Preis für ein paar Schuhe zwischen 15 und 96 Pfennige und für ein paar Stiefel zwischen 60 und 132 Pfennige. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Jetzt weis man exemplarische Preise, aber noch nicht den Wert. Was haben die Leute also zu bestimmter Zeit verdient?

Im lateinischen “Gedicht vom Einochs”, aus der ersten Hälfte oder der mitte des 11. Jahrhunderts, geht hervor das 3 sutore (Schuster oder andere Personen des Lederverarbeitenden Gewerbes) zusammen über 7 Schilling verfügen und für eine Rinderhaut einen Höchstpreis von 10 Denaren bezahlen wollen. Spielplatz des Gedichts befindet sich laut Schmeidler in Niederlothringen. Die genaue Lage des Dorfes ist umstritten. (Kelter 1935, S. 9)

In der Landshuter Gewerbeordnung, vor dem 16. November 1256, sind folgende Preise für einzelne Waren festgelegt:

  • eine Elle besten Tuches darf für 10 Denare verkauft werden
  • Ochsenfleisch und alles andere Fleisch darf je 2 1/2 Pfund 1 Denar kosten. Ziegenfleisch für 3 Pfund 1 Denar.
  • 2 gewöhnliche Brote (wohl geformt, gesalzen und gebacken) für 1 Denar (hier werden auch Brezeln aus Weizenmehl erwähnt)
  • 1 Eimer Römerwein 5 Schilling für Bürger der Stadt, für fremde aber 1/2 Pfund und 10 Denare (also 10 Schlilling und 10 Denare)
  • 1 Urne Bier darf für 18 Denare ausgeschenkt werden (15 Denare wenn es selbst gebraut ist)
  • Weber sollen 3 Ellen Rupfein oder Achambin für 1 Denar, und für 2 Ellen Herwein 1 Denar verlangen Außerdem sind Einkaufs- und Verkaufsgesellschaften verboten und werden mit mindestens 5 Pfund bestraft. (Kelter 1935, S. 17)

Nach der Öffnung zu Neukilch (ehemals bischöflich konstanzisch) von 1330 bekommt der Bischof von Konstanz von 9 Hubern 1 Schwein mit einem Wert von 12 Schilling Konstanzer Währung. (Kelter 1935, S. 26)

Löhne für Handwerker

Es verdienten Zimmerleute, Steinmetze, Dachdecker und Maurer um 1390 in Bamberg pro Tag

  • ein Meister im Sommer 22 Heller und im Winter 18 Heller
  • ein Geselle im Sommer 16 Heller und im Winter 14 Heller
  • ein Handlanger im Sommer 10 Heller und im Winter 8 Heller

Es verdiente: 1361 ein Zimmermann am Taq 1 Schilling 1379 ein Zimmermann am Tag 1 Schilling 1 Pfennig 1381 ein Tagelöhner am Tag 1 1/2 Pfennig und Kost um 1380 ein Münzmeister im Jahr 268 Mark

Frankfurt am Main um 1380

  • ein Maurer am Tag im Sommer 40 Heller und im Winter 32 Heller
  • ein Handlanger am Tag im Sommer 22 Heller und im Winter 18 Heller
  • ein Ratsherr für eine Ratssitzung 18 Heller
  • Tagesreise eines Ratsherrn 60 Heller

Köln um 1390

  • ein Handwerksmeister 8 Schilling (=96 Pfennig), mit Kost aber nur 48 Pfennig
  • ein Geselle 5 Schilling (= 60 Pfennig), mit Kost aber nur 28 Pfennig
  • ein Lehrling 3 Schilling (=36Pf) ohne Kost

Mecklenburg um 1422 pro Tag:

  • ein Schiffsmann 2 Schillinq
  • ein Schiffsknechtt l Schilling

Frankfurt am Main um 1425 pro Tag:

  • ein Zimmermann im Sommer 45 Heller und im Winter 36 Heller
  • ein Maurer im Sommer 40 Heller und im Winter 32 Heller
  • ein Ofenbauer oder ein Strohdachdecker im Sommer 36 Heller und im Winter 27 Heller
  • ein Arbeiter im Weinberg 10-14 Heller

Mecklenburg um 1492

  • ein Schiffsknecht pro Jahr 6 Mark

Mecklenburg um 1480: Das Monatseinkommen eines Tagelöhners reichte aus z.B. für 1 Paar Schuhe, 6 Ellen Leinwand und 1 Arbeitsjacke.

“27 den. Hallensis monetae” (Joseph und Fellner 1969, S. 21)

Aus einem Privileg für den Grafen von Wertheim von 1363 geht hervor, das aus 1/8 feinhaltigem Silber 31 Schilling und 4 Heller (=376 Heller) auf die Hallische Mark geprägt werden sollten. Die einzelne Münze hatte also ein Gewicht von 0,622 Gramm und einen Feinsilbergehalt von 0,207 Gramm. (Joseph und Fellner 1969, S. 23)

Im Münzgesetz des Kaiser Wenzels von 1385 wurden die Haller in Hälblinge verwandelt, deren technische Bezeichnung aber weiterhin Heller war. (Schrötter et al. 1970, S. 260)

1385 entschied König Wenzel in seiner Münzverordnung, dass in den Vier Städten Augsburg, Nürnberg, Ulm und Hall und nirgendwo sonst Heller mit Kreuz und Hand geprägt werden sollen. 1 Pfund Heller entspricht einem guten rheinischen und ungarischen Gulden. Sie sollen ein Drittel lothiges Silber und zwei Drittel Zusatz enthalten. Aus einer Nürnberger Mark sollen 49 Schilling und 4 Heller geprägt werden. (Wölkern 1738, S. 332)

Löhne

In der Handfeste aus Freiburg um Eechtlande von 1249 finden sich einige Preistaxen die entweder direkt die Preise für einzelne Erzeugnisse oder die Gewinne einzelner Gewerke festsetzen. So sollen

  • jeder der Brot backt an einem Brot aus 8 kleinen Maßen Getreide 6 Denare verdienen
  • die Fleischer am Rindfleisch 6 Denare, am Kuhfleisch 6, am Schweinefleisch 4, am Hammelfleisch 2, am Ziegenfleisch 2 Denare Gewinn haben
  • Die Tuchmacher /Weber) sollen für 12 Ellen Leinentuch 10 Denare für ihre Arbeit erhalten
  • Die Lohnbäcker sollen aus dem Feuer 2 Brite im Wert von 2 Denaren oder direkt 2 Denare Lohn erhalten (Kelter 1935, S. 16)

In der Landshuter Gewerbeordnung, vor dem 16. November 1256, von Herzog Heinrich von Niederbayern wird den Schustern vorgeschrieben dass das anfertigen von Sohlen und Absätzen 1 Denar kosten darf. (Kelter 1935, S. 17)

Nach der Satzung der Leder aus St. Pölten um 1260 dürfen für die Herstellung einer Haut Ziegenleders 4 Denare, für Schafsleder 2 Denare Arbeitslohn genommen werden. (Keutgen und Below 1965, S. 361)

Es verdienten 1328 in Bamberg Zimmerleute, Steinmetze, Dachdecker und Maurer am Tag Ein Meister im Sommer 22 Heller und im Winter 18 heller Ein Geselle im Sommer 16 Heller und im Winter 14 Heller Ein Handlanger im Sommer 10 heller und im Winter 8 Heller (Pies 2003)

In Frankfurt am Main verdienten 1380 pro Tag: Ein Maurer im Sommer 40 Heller und im Winter 32 Heller Ein Handlanger im Sommer 22 Heller und im Winter 18 Heller Ein Ratsherr für eine Ratssitzung 18 Heller Die tagesreise eines Ratsherren kostete 60 Heller (Pies 2003)

Es verdienten um 1390 in Köln pro Tag: ein Handwerksmeister 8 Schilling, mit Kost aber nur noch 48 Pfennige Ein Geselle 5 Schilling, mit Kost aber nur noch 28 Pfennige Ein Lehrling 3 Schilling, und bekam keine Kost (Pies 2003)

1480 reichte das Monatseinkommen eines Tagelöhners aus um 1 paar Schuhe, 6 Ellen Leinwand und 1 Arbeitsjacke zu kaufen. (Pies 2003)

Gewinnmaximierung durch Preisabsprachen in den Zünften, Gilden und Innungen

In mehreren deutschen Städten wurden im 13. Jahrhundert Zünfte und ähnliche Vereinigungen verboten. Zu nennen wären bspw. -auf dem Reichstag von Goslar von 1219 werden alle Verbindungen (Innungen oder Gilden) außer der Münzergilde verboten

  • dieses Verbot wird 1231/32 im Edikt von Ravenna für alle Bischofsstädte wiederholt
  • 1233 in Worms werden alle Zünfte verboten
  • 1264 die Bäcker und Fleischerinnung aufgehoben Dies findet sich aber nicht nur auf deutschen Gebiet, sondern auch in anderen Ländern bspw.
  • mitte des 13. Jahrhunderts werden in Zürich alle Zünfte verboten
  • ebenso 1265 in Weißensee
  • im 13. Jahrhundert werden auch alle Zünfte in Saalfeld, Rotenburg und Wien untersagt (Kelter 1935, S. 31)

Laut einem Schiedsspruch von 28. Juni 1258 zwischen dem Erzbischof und der Stadt Köln wird den Zünften verboten den Preis für einschlägige Waren beim Einkauf und Verkauf festzulegen. Außerdem durften die Zunftmitglieder kein Geld beim Verkauf von Waren, welches als Gewinn der Bruderschaft der Zunftkasse zugesprochen wurde, erheben. (Kelter 1935)

Da Lehrlinge weniger verdienten als Gesellen und zum Ende Ihrer Lehrzeit dem Meister den höchsten nutzen einbrachten waren die Meister darauf bestrebt die Lehrzeit möglichst lang zu gestalten. Die Lehrzeit diente also nicht dazu möglichst gute Gesellen zu bekommen. Dafür spricht das es den Lehrlingen der Altschuhmacher in Köln erlaubt war Lehrjahre abzukaufen. (Kelter 1935, S. 137)

Wissenselemente ohne Kategorie 1 paar Schuhe in Frankfurt am Main im Jahr 1450 kostete 90 Heller (Pies 2003)

Um 1376 bis 1450 kostete in Schleswig-Holstein 1 paar Schuhe 3,0 Schilling und 1 paar Stiefel 11,0 Schilling (Pies 2003)

Quellen

  • Fuhrmann, Bernd, 2010. Mit barer Münze. Handel im Mittelalter. 1. Aufl. Darmstadt: Primus.
  • Joseph, Paul and Eduard Fellner, 1969. Die Münzen von Frankfurt am Main. Nebst einer münzgeschichtlichen Einleitung und mehreren Anhängen. Unveränd. fotomechan. Nachdr. [der Ausg.] Frankfurt am Main, 1903. Leipzig: Zentralantiquariat der Dt. Demokratischen Republik.
  • Kelter, Ernst, 1935. Die obrigkeitliche Preisregelung in der Zeit der mittelalterlichen Stadtwirtschaft. Jena: Fischer. Bonner staatswissenschaftliche Untersuchungen. 21.
  • Keutgen, Friedrich and Georg v. Below, 1965. Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte. Aalen: Scientia-Verl. Ausgewählte Urkunden zur deutschen Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte. in 3 Bänden / hrsg. von Georg von Below … ; Bd. 1.
  • Pies, Eike, 2003. Löhne und Preise von 1300 bis 2000. Abhängigkeit und Entwicklung über 7 Jahrhunderte. 2. Aufl. Wuppertal: E. und U. Brockhaus. Quellen zur Familienforschung. Bd. 3.
  • Schrötter, Friedrich v., N. Bauer, K. Regling, A. Suhle, R. Vasmer, and J. Wilcke, 1970. Wörterbuch der Münzkunde. 2. Aufl., 2., Reprint 2012. Berlin: De Gruyter.
  • Wölkern, Latzarus C.v., 1738. Historia Norimbergensis Diplomatica. Oder Zusammentrag der Vornehmsten von den Glorwürdigsten Römischen Kaysern und Königen der Reichs-Freyen Stadt Nürnberg Allermildest ertheilten Freyheiten Begnadigungen und Concessionen auch anderer zu deren gründlicher Erörterung und mehrerm Verständnus nöthigen glaubwürdigen Urkunden und Zeugnussen : mit beygefügten sowohl die alte Reichs- als auch Nürnbergische Geist- und Weltliche Geschichte Geseze und Rechte wie nicht minder die vielfältig wegen der Münzen sich ereignete Veränderungen insbesondere aber die Historiam Medii Aevi und erläuterte Nürmbergische Reformation nach einem vorgesetzten Prodromo oder Einleitung in dreyen unterschiedenen Periodis und Haupt-Theilen noch mehr erklärenden und bewährenden Anmerckungen. Nürnberg: Endter.

  1. Angegebener durchschnittlicher Preis ↩︎