Nutzungsrecht und Verpflichtungen der Stadt Reutlingen am Schönbuch von 1310

Im Mittelalter war der Zugang zu Ressourcen wie Holz nicht nur eine Frage der Versorgung, sondern auch der Macht. Wälder waren lebenswichtige Quellen für Bau- und Brennmaterial, Gewerbe und Handel – doch ihr Besitz und ihre Nutzung unterlagen strengen Regeln. Ein Beispiel hierfür ist eine Urkunde von 1310, in der Graf Rudolf von Tübingen, genannt „der Schärrer“, für 740 Pfund Heller der Stadt Reutlingen weitreichende Rechte am Schönbuch einräumte.

Diese Urkunde gewährt uns einen Einblick in die Rechts- und Sozialordnung des Hochmittelalters. Wie wurde der Wald genutzt? Welche Pflichten hatten die Bürger? Und wie sicherte die Stadt ihre Ansprüche für die Zukunft? Die Urkunde regelt nicht nur die Holzentnahme, sondern auch die Unterhaltung von Brücken, die Rechtsprechung bei Verstößen und sogar die Verpflichtungen des Grafen.

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Friedensordnung Reutlingen 1297 - 1300

Auf Hinweis eines Freundes bin ich in einer Urkundensammlung der Stadt Reutlingen auf die erste erhaltene Friedensordnung der Stadt Reutlingen, entstanden 1297 - 1300, gestoßen. Diese fand ich sehr Interessant da sie einen kleinen Einblick in das Rechtsverständnis einer Städtischen gemeinschaft erlaubt und wie mit Rechtsverstößen in dieser umgegangen wurde.

Besonders bemerkenswert ist die dominierende Rolle der Verbannung als Strafmaß. Selbst bei schwerwiegenden Vergehen wie Totschlag wurde der Täter lediglich auf Lebenszeit aus der Stadt verbannt. Dies muss eine sehr schwere Bestrafung für jemanden gewesen sein, dessen Leben, soziale Verbindungen und Schutz stark vom Status als Bürger abgehängt haben.

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Die (Werkzeug-)Axt im Hochmittelalter

Jeder hat sie, jeder benutzt sie: Die Axt. Doch wie sah etwas so Profanes wie eine Axt im 13. Jahrhundert aus? Äxte waren im Mittelalter unverzichtbare Werkzeuge und Waffen, die in verschiedenen Formen und Größen hergestellt wurden. Sucht man nach Originalen, finden sich gar nicht so viele erhaltene Äxte. Hier möchte ich einen Überblick über die mir bekannten Funde und Abbildungen aus dem 13. Jahrhundert, vorwiegend aus Deutschland und anderen europäischen Ländern, geben. Ich beschränke mich dabei im ersten Schritt auf Werkzeugäxte. Für Äxte im militärischen Kontext folgt ein separater Artikel.

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Allgemein

Münzen wurden vermutlich vorwiegend für den Marktverkehr benutzt. Für größere Zahlungen, oder Zahlungen die über große Entfernungen zu tätigen waren, wurde wohl nicht in Pfennigen abgerechnet, sondern in Silber nach Gewicht (Heß, S.21). Beispielsweise mit solchen runden Barren wie sie in der Propstei Tom Roden des Kloster Corvey auf dem Gebiet der heutigen Stadt Höxter gefunden wurden.

Silberbarren aus der Propstei Tom Roden des Kloster Corvey bei Höxter die vermutlich als Zahlungsmittel benutzt wurden. Silbergehalt >95% und einem Gewicht von 272g bis 408g. Datiert auf mitte des 13.ten Jahrhunderts (Krabath 2001, Taf. 149).

Eine sehr häufig verwendete Gewichtseinheit war die Mark, bspw. die Kölner Mark, mit einem Gewicht von 234g, aus der 160 Kölner Pfennige geschlagen wurden(Nau, Seite 93). Damit hatte der Kölner Pfennig ein Gewicht von 1,461g. Früher gab es noch das Karlspfund das in 240 Pfennige geschlagen wurde. Die Kölner Mark war über Jahrhunderte hinweg in ihrem Gewicht und Reinheitsgrad/Feingehalt stabil und zur Zeit der Salier und Staufer sehr weit verbreitet (Nau 1977, Seite 93) bevor sie von anderen Währungen (bspw. dem Heller) verdrängt wurde. Als Gewichtsangabe für größere Zahlungen blieb sie aber länger erhalten (Heß, S.22) bevor sie von Gold und Groschenmünzen ersetzt wurde.

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Was braucht man an Werkzeug zur Münzherstellung? Für das 13.te Jahrhundert sind mir keine Belege bekannt die die genaue Ausstattung einer Münzwerkstatt wiedergeben. Für das 15.te Jahrhundert finden wir wiederum folgende Abbildung aus der Spiezer Chronik.

Abbildung einer Münzwerkstatt. Quelle: Diebold Schilling, Spiezer Chronik, Mss.h.h.I.16, Bern 1484/85, Folio 222. Link: https://www.e-codices.ch/de/searchresult/list/one/bbb/Mss-hh-I0016

Darauf zu sehen sind:

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