Recht Münzen zu prägen
Das Recht Münzen zu prägen war ein Königliches Regal (Siehe Sachsenspiegel und Schwabenspiegel, Landrecht Kap. 364). Dieses Regal wurde vergeben an Erzbischöfe, Bischöfe, Klöster, Herzöge, Grafen und seid 1216 erstmals auch an Städte (Annweiler in der Pfalz durch Kaiser Friedrich II).
Zwischen 1197 bis 1260 gab es 414 Münzstätten im regnum teutonicum (also für den Teil des heiligen römischen Reichs nördlich der Alpen). Als Städte nur Annweiler, Bern, Lübeck, Mühlhausen und Oppenheim. Weit mehr als die Hälfte (277 Stück) sind weltliche Dynastien (Nau, Seite 89).
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